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Update 18.03.2016

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Verein Statuten. 2016
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AGB.2014
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Club-Magazin Abo
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Verein Statuten

 

1.Name und Sitz

Das „Subbuteo Basel United“ ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.

 

2.Zweck

Der Verein bezweckt:

- die Union und Förderung der Sportart Subbuteo.

- die Ermöglichung der Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften.

- die Union der Kameradschaft und Förderung der sportlichen Fairness.

 

3.Neutralität

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

4.Finanzielles

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der

Mitglieder, welche von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

Diese sind jeweils Anfangs Jahr fällig. Wenn die Anmeldung im Laufe der Saison folgt wird der Mitgliederbeitrag vom Eintrittsdatum bis Jahresende abgerechnet.

 

Die Einnahmen bestehen aus:

- Mitgliederbeiträge,

- Subventionen, Zuwendungen, Gönnerbeiträge

- Sonstige Beiträge und Einnahmen

 

5.Mitgliedschaft

Der Verein Besteht aus Aktivmitglieder (Veteranen und Junioren), und

Passivmitglieder (Gönnern).

Aufnahmegesuche sind an den Präsident/in zu richten;

über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Für die Gastmitgliedschaft wird CHF 50.— verlangt.

Jede 7te Trainingsteilnahme wird bezahlt.

Die Besuche werden auf dem Spielerpass eingetragen.

 

6.Erwerben der Mitgliedschaft

Aufnahmegesuche an das Verein sind schriftlich an ein

Vorstandsmitglied einzureichen.

Aufnahmegesuche von Minderjährigen müssen von einem Elternteil oder dem gesetzlichen

Vertreter mitunterzeichnet werden.

Gönner können keine Mitgliedschaftsrechte erwerben. Sie haben jedoch ein Anrecht auf die Vereinsinformationen (Webseite).

 

7.Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

 

8.Austritt und Ausschluss

Austritt: Der Austritt aus dem Subbuteo Basel United ist nur auf die nächste ordentliche Mitgliederversammlung möglich. Ein Austrittsschreiben muss eingeschrieben und mindestens drei Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. Das austretende Mitglied hat für das laufende Vereinsjahr seinen Mitgliederbeitrag voll zu entrichten.

Ausschluss: Der Vorstand kann Mitglieder, die gegen die Statuten, das Reglement, Beschlüsse und Weisungen verstoßen oder ihre Pflichten nicht nachkommen, in ihre Mitgliederschaftsrechten suspendieren oder vom Verein ausschließen. Ein diesbezüglicher Beschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen. Das ausgeschlossene Mitglied kann an die Mitgliederversammlung rekurrieren.

 

9.Rechte der Mitglieder

1. Veteranen und Junioren sind berechtigt, am Spiel- und Trainingsbetrieb teilzunehmen.

Ein Anspruch auf einen Einsatz vom Team bestrittenen Wettkampf besteht nicht.

2. Die Mitglieder besitzen das Mitverwaltungsrecht

im Rahmen der organisatorische Befugnisse.

Sie besitzen ab dem Alter von 16 Jahren das aktive und passive Stimm-/Wahlrecht.

3.  Die Mitglieder sind gemeinsam gegen Doping

(Doping ist ein Demotivationsfaktor für den Subbuteo

Doping beschädigt ernsthaft das Image des Sports

und stellt ein Gesundheitsrisiko für den Einzelnen dar.)

 

10. Pflichten der Mitglieder

Die Mitgliederbeiträge:

Veteranen:                                 Jahresbeitrag CHF 300.--

Gastmitglieder:                        Jede 7te Teilnahme CHF 50.--

Junioren ab 10 bis 14 Jahr:       Jahresbeitrag Gratis

Junioren ab 14 bis 16 Jahr:       Jahresbeitrag CHF 50.--

Gönnermitglieder:                                        Ab CHF 50.--

 

11. Versicherung der Mitglieder

Jedes Mitglied ist selber für seine Versicherung verantwortlich.

Der Verein lehnt jede Verantwortung bei Krankheit,

Unfall oder Diebstahl während Vereinsanlässen

(Training,Turniere, Versammlungen) ab.

 

12. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

c) die Kontrollstelle

 

13. Die Generalversammlung

Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich

immer ende Mai statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 

21 Tage im Voraus eingeladen.

Anträge der Mitglieder sind spätestens 14 Tage vor der

Mitgliederversammlung dem Präsidenten einzureichen.

Die Generalversammlung hat die folgenden unerziehbaren

Aufgaben:

a) Wahl der Rechnungsrevisor

b) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisoren Berichtes

c) Beschluss über das Jahresbudget

d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

e) Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme;

die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

Passivmitglieder werden zur Generalversammlung

eingeladen,besitzen jedoch kein Stimmrecht.

 

14. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus Ana Maria Tarraga (Präsidentin)

und Cavallaro Leonardo (Sportdirektor).

Er hat das Recht und die Pflicht, die Angelegenheiten

des Vereins zu besorgen

Der Vorstand vertritt den Verein nach Außen und

führt die laufenden Geschäfte.

 

15. Die Kontrollstelle

Die Generalversammlung wählt jährlich einen Rechnungsrevisoren,

welche die Buchführung der Kasse oder die Vereinsakten

jederzeit zur Überprüfung frei ansehen kann.

 

16. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift

des Präsidenten zusammen mit

einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

 

17. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

18. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können nur vom Vorstand abgeändert werden.

 

19. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur vom Vorstand beschlossen werden.

Nehmen weniger als drei Mitglieder an der Versammlung teil,

ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten.

An dieser Versammlung kann der Vorstand auch dann mit

einfacher Mehrheit aufgelöst werden,

wenn weniger als drei der Mitglieder anwesend sind.

 

20. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 22.Mai.2015

angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

(Der Text in rot wird bei der nächstesen Versammlung besprochen.)

 

 

Basel, 14. August 2016

Subbuteo Basel United

 

25. März 2018

SwissCup


30. September 2018

Schweizer Meisterschaft


10. März 2017

Wanderpokal

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2.- 3. September 2017

World Cup PARIS


Training ab 20:00 Uhr

Dienstag


             Gönner


Holly e Benji