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Verein Statuten
1.Name und Sitz
Das „Subbuteo Basel United“ ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.
2.Zweck
Der Verein bezweckt:
- die Union und Förderung der Sportart Subbuteo.
- die Ermöglichung der Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften.
- die Union der Kameradschaft und Förderung der sportlichen Fairness.
3.Neutralität
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
4.Finanzielles
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der
Mitglieder, welche von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Diese sind jeweils Anfangs Jahr fällig. Wenn die Anmeldung im Laufe der Saison folgt wird der Mitgliederbeitrag vom Eintrittsdatum bis Jahresende abgerechnet.
Die Einnahmen bestehen aus:
- Mitgliederbeiträge,
- Subventionen, Zuwendungen, Gönnerbeiträge
- Sonstige Beiträge und Einnahmen
5.Mitgliedschaft
Der Verein Besteht aus Aktivmitglieder (Veteranen und Junioren), und
Passivmitglieder (Gönnern).
Aufnahmegesuche sind an den Präsident/in zu richten;
über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Für die Gastmitgliedschaft wird CHF 50.— verlangt.
Jede 7te Trainingsteilnahme wird bezahlt.
Die Besuche werden auf dem Spielerpass eingetragen.
6.Erwerben der Mitgliedschaft
Aufnahmegesuche an das Verein sind schriftlich an ein
Vorstandsmitglied einzureichen.
Aufnahmegesuche von Minderjährigen müssen von einem Elternteil oder dem gesetzlichen
Vertreter mitunterzeichnet werden.
Gönner können keine Mitgliedschaftsrechte erwerben. Sie haben jedoch ein Anrecht auf die Vereinsinformationen (Webseite).
7.Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.
8.Austritt und Ausschluss
Austritt: Der Austritt aus dem Subbuteo Basel United ist nur auf die nächste ordentliche Mitgliederversammlung möglich. Ein Austrittsschreiben muss eingeschrieben und mindestens drei Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. Das austretende Mitglied hat für das laufende Vereinsjahr seinen Mitgliederbeitrag voll zu entrichten.
Ausschluss: Der Vorstand kann Mitglieder, die gegen die Statuten, das Reglement, Beschlüsse und Weisungen verstoßen oder ihre Pflichten nicht nachkommen, in ihre Mitgliederschaftsrechten suspendieren oder vom Verein ausschließen. Ein diesbezüglicher Beschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen. Das ausgeschlossene Mitglied kann an die Mitgliederversammlung rekurrieren.
9.Rechte der Mitglieder
1. Veteranen und Junioren sind berechtigt, am Spiel- und Trainingsbetrieb teilzunehmen.
Ein Anspruch auf einen Einsatz vom Team bestrittenen Wettkampf besteht nicht.
2. Die Mitglieder besitzen das Mitverwaltungsrecht
im Rahmen der organisatorische Befugnisse.
Sie besitzen ab dem Alter von 16 Jahren das aktive und passive Stimm-/Wahlrecht.
3. Die Mitglieder sind gemeinsam gegen Doping
(Doping ist ein Demotivationsfaktor für den Subbuteo
Doping beschädigt ernsthaft das Image des Sports
und stellt ein Gesundheitsrisiko für den Einzelnen dar.)
10. Pflichten der Mitglieder
Die Mitgliederbeiträge:
Veteranen: Jahresbeitrag CHF 300.--
Gastmitglieder:
Jede 7te Teilnahme CHF 50.--
Junioren ab 10 bis 14 Jahr: Jahresbeitrag Gratis
Junioren ab 14 bis 16 Jahr: Jahresbeitrag CHF 50.--
Gönnermitglieder: Ab CHF 50.--
11. Versicherung der Mitglieder
Jedes Mitglied ist selber für seine Versicherung verantwortlich.
Der Verein lehnt jede Verantwortung bei Krankheit,
Unfall oder Diebstahl während Vereinsanlässen
(Training,Turniere, Versammlungen) ab.
12. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Kontrollstelle
13. Die Generalversammlung
Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich
immer ende Mai statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder
21 Tage im Voraus eingeladen.
Anträge der Mitglieder sind spätestens 14 Tage vor der
Mitgliederversammlung dem Präsidenten einzureichen.
Die Generalversammlung hat die folgenden unerziehbaren
Aufgaben:
a) Wahl der Rechnungsrevisor
b) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisoren Berichtes
c) Beschluss über das Jahresbudget
d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
e) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme;
die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
Passivmitglieder werden zur Generalversammlung
eingeladen,besitzen jedoch kein Stimmrecht.
14. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus Ana Maria Tarraga (Präsidentin)
und Cavallaro Leonardo (Sportdirektor).
Er hat das Recht und die Pflicht, die Angelegenheiten
des Vereins zu besorgen
Der Vorstand vertritt den Verein nach Außen und
führt die laufenden Geschäfte.
15. Die Kontrollstelle
Die Generalversammlung wählt jährlich einen Rechnungsrevisoren,
welche die Buchführung der Kasse oder die Vereinsakten
jederzeit zur Überprüfung frei ansehen kann.
16. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift
des Präsidenten zusammen mit
einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
17. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
18. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können nur vom Vorstand abgeändert werden.
19. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur vom Vorstand beschlossen werden.
Nehmen weniger als drei Mitglieder an der Versammlung teil,
ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten.
An dieser Versammlung kann der Vorstand auch dann mit
einfacher Mehrheit aufgelöst werden,
wenn weniger als drei der Mitglieder anwesend sind.
20. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 22.Mai.2015
angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
(Der Text in rot wird bei der nächstesen Versammlung besprochen.)
Basel, 14. August 2016
Subbuteo Basel United